Ihre Vorteile

Die denkmalschutzrechtlichen Auflagen, erhöhte Baukosten und der Zeitaufwand tragen dazu bei, dass Wohnraum im Denkmal teurer ist als im reinen Neubau. Dafür räumt der Staat dem Käufer Steuervorteile ein. Gleichzeitig helfen Sie dabei, ein Denkmal für unsere und künftige Generationen zu erhalten.

Im Neubau profitieren Sie von 5 % p.a. degressiver Abschreibung der Herstellungskosten.

terraplan Markenimmobilien sind einzigartig und heben durch Architektur, Geschichte und das daraus entwickelte Markenkonzept die Immobilie unserer Kunden aus der gewöhnlichen Masse heraus. Kapitalanleger erfreuen sich an Mietern, die besondere Lebensqualität mit einer angemessenen Miete honorieren. Lesen Sie mehr zu Markenimmobilen und Referenzen auf der terraplan Website.

Denkmal-AfA

Kapitalanleger einer Wohnung im denkmalgeschützten Ofen- und Apparatehaus im Leuchtgaswerk N°1® können in einem Zeitraum von 12 Jahren 100 % der Herstellungskosten für Baumaßnahmen, die zur Sanierung und Erhalt des Gebäudes und seiner Nutzung erforderlich sind, absetzen.

Degressive AfA

Bei den Neubauten, wie dem Quadrohaus, Lux & Lumen oder NEON, findet die degressive Abschreibung nach § 7 Abs. 5a EStG Anwendung. Dabei können Eigentümer mit Vertragsabschluss ab dem 01. Oktober 2023 5 % p.a. der Herstellungskosten des Gebäudes abschreiben. Sie schreiben also im ersten Jahr 5 % der gesamten Herstellungskosten ab, im zweiten Jahr 5 % des jeweiligen Restwerts usw.

Referenz: Neubau der Townhouses im Inneren Ring in der G.O.L.D. Gartenstadt Olympisches Dorf von 1936®, Elstal bei Berlin
Referenz: Klinkersanierung am Palais Klingelhöffer®, Potsdam
Referenz: Sichtbare Wiegmann-Träger in der Quadrillenhalle – Am Funkerberg®, Königs Wusterhausen